Ruhr-Uni-Bochum

Stellenausschreibung: W1-Professur (Tenure Track nach W2) und W3-Professur für Privacy

An der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W1-Professur (mit Tenure Track nach W2) und eine W3-Professur für Privacy zu besetzen.

Copyright: RUB

Beschreibung

Die Bewerber*innen sollten über hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre in mindestens einem der folgenden Bereiche verfügen:

  • Cryptographic tools for privacy
  • Differential privacy and private data analysis
  • Machine learning and privacy
  • Anonymous communication and censorship resistance
  • Game theory approaches for privacy
  • Data protection technologies

Gesucht wird ein*e Wissenschaftler*in mit einem international sichtbaren Forschungsprofil, welche*r bereits vorhandene Schwerpunkte ergänzt und sich aktiv am Ausbau der neu gegründeten Fakultät für Informatik beteiligt. Erwartet wird die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Horst-Görtz-Institut für IT-Sicherheit (ein Research Department der Ruhr-Universität) sowie eine aktive Rolle bei laufenden und geplanten Projekten, insbesondere beim Exzellenzcluster „CASA: Cyber Security in the Age of Large-Scale Adversaries“. Das Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre bietet weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit. 

Zur W1-Professur (mit Tenure Track nach W2): Die Besetzung der Stelle ist mit Tenure Track für die Berufung auf eine W2-Professur verbunden. Bei positiver Evaluation erfolgt die Berufung auf eine W2-Stelle ohne erneute Ausschreibung in einem angemessen vereinfachten Berufungsverfahren. Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört die Mitwirkung in der Lehre in den Studiengängen der IT-Sicherheit und Informatik. Voraussetzung ist eine exzellente wissenschaftliche Qualifikation, in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion von herausragender Qualität und internationale Spitzenpublikationen. Außerdem der Nachweis besonderer Eignung für die akademische Lehre. Erforderlich ist auch die Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.

Zur W3-Professur: Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört die Mitwirkung in der Lehre in den Studiengängen der IT-Sicherheit und Informatik. Voraussetzung ist eine exzellente wissenschaftliche Qualifikation, in der Regel nachgewiesen durch eine Promotion von herausragender Qualität und internationale Spitzenpublikationen, sowie eine positiv evaluierte Juniorprofessur, Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen. Außerdem der Nachweis besonderer Eignung für die akademische Lehre. Erforderlich ist auch die Bereitschaft zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung.

Darüber hinaus wird Folgendes erwartet:

  • ein hohes Engagement in der Lehre,
  • die Bereitschaft zu interdisziplinärer wissenschaftlicher Arbeit,
  • die Bereitschaft und Fähigkeit, drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte einzuwerben und sich an bestehenden Forschungsverbünden zu beteiligen.

Wir wollen an der Ruhr-Universität besonders die Karrieren von Frauen und People of Color in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, fördern und freuen uns daher sehr über entsprechende Bewerbungen sowie über die von nichtbinären und genderqueeren Bewerber*innen. Auch die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerberinnen und Bewerber sind sehr willkommen.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Kopien der Zeugnisse, Schriftenverzeichnis, Nachweise besonderer Eignung für die akademische Lehre, Angaben der Forschungsinteressen, Auflistung eigener Drittmitteleinwerbungen) werden, möglichst in digitalisierter Form, bis zum 15.12.2021 erbeten an den Dekan der Fakultät für Informatik der Ruhr-Universität Bochum, Alexander May, E-Mail: career(at)casa.ruhr-uni-bochum.de.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Homepages unter
https://www.informatik.rub.de/
https://casa.rub.de/

Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten bei Bewerbungsverfahren:
https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zur-erhebung-personenbezogener-daten.

Allgemeiner Hinweis: Mit einer möglichen Nennung von geschlechtszuweisenden Attributen implizieren wir alle, die sich diesem Geschlecht zugehörig fühlen, unabhängig vom biologischen Geschlecht.